Die Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher und Zoll

Das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung1 ist seit 1.9.2009 anzuwenden, jedenfalls für die Behörden. Denn diese mussten alle Hebel in Bewegung setzen, um eine Versteigerungsplattform zu schaffen, die sowohl für die Gerichtsvollzieher als auch für Bieter funktionstüchtig ist. Diese Plattform finden Sie unter www.justiz-auktion.de.

 

Bis dahin war es ausschließlich so, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände nur durch eine öffentliche Versteigerung...


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