Die Vollstreckung bei selbstständigen Schuldnern mittels Sachpfändung

Beispiel: Der Schuldner betreibt ein kleines Gewerbe, was nach außen hin normal zu laufen scheint. Im Vermögensverzeichnis gibt er allerdings an, dass er nichts hat. Doch sein Geschäft scheint gut zu laufen. Irgendwie kann man das nicht glauben, dass er nichts hat. Dass er ein kleiner Lebemann ist und mit seinem geleasten Mercedes so tut als ob nichts wäre, verstärkt diese Vermutung. Es sind viele Gläubiger hinter ihm her, doch niemand konnte etwas vollstrecken. Die Vermögensauskunft hat er...


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