Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag bis 5.000 EUR aus Vollstreckungsbescheid ohne Originaltitel

Ähnlich, wie wir den § 829a ZPO bezüglich der Pfändung aus Vollstreckungsbescheiden in elektronischer Form aus bis zu 5.000 EUR Wert kennen (hier), wurde gem. § 754a ZPO die Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden in elektronischer Form bis 5.000 EUR Wert durch den Gerichtsvollzieher eingeführt.1

 

Mit der Bestimmung des § 754a ZPO soll eine Vereinfachung und Beschleunigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens erreicht werden, soweit die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen durch den...


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