Abrechnung Beratungsvergütung mit den Rechtsschutzversicherungen

Ganz wichtig sind die dem Vertragsverhältnis zwischen Mandanten und RS-Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) nebst den jeweiligen Aktualisierungen. In den Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen finden Sie die Vergütung niedergeschrieben, die gegenüber der RS-Versicherung abgerechnet werden kann. Das heißt, dass hier der Mandant in der Pflicht ist, Ihnen die ARB zu überlassen. Denn es könnte auch sein, dass eine erste Rechtsberatung über deren Anwälte...


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