Vorschläge über Höhe der üblichen Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG Fassung 1.10.2021

Hier geht es um den "üblichen" Geschäftsgebührenrahmen gem. Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG n. F. Unter dem nächsten Menüpunkt finden Sie Vorschläge zum neuen Geschäftsgebührenrahmen gem. Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG ab 1.10.2021.
 

  • Beratung Mandant, Auftrag für Aufforderungsschreiben, Rechtsanwalt hat noch nichts geschrieben, vorzeitige Erledigung durch Zahlung = 0,6 bis 0,8 Gebühr
  • Beratung Mandant, Auftrag für Aufforderungsschreiben, Rechtsanwalt hat bereits Aufforderung gefertigt, noch nicht versandt,...

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