Der Freistellungsanspruch / Befreiungsanspruch auch in Abmahnangelegenheiten

Kundenfrage: Kann man den Freistellungsanspruch auf außergerichtliche Gebühren auch in Abmahnangelegenheiten geltend machen?

 

Antwort: Zum Freistellungsanspruch an sich lesen Sie bitte hier. Zum Freistellungsanspruch für das Abschlussschreiben lesen Sie bitte ganz unten.

 

Zu Ihrer Frage: Es kommt immer auf das Verfahrensstadium an. In der Regel wird die Unterlassungserklärung abgegeben, nur die Gebühren werden nicht gezahlt. Wenn Sie als Abmahnanwälte für Ihren Mandanten in Ihrem Abmahnschreiben,...


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