Die Geschäftsgebühr in der Kostenfestsetzung

Sollten Sie mit der ganzen Anrechnungsproblematik durcheinander kommen, denken Sie bitte einfach an Folgendes:

 

  • Was sieht der Rechtspfleger in seiner Akte? Sieht er den Schriftverkehr, der die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV ausgelöst hat, in seiner Akte? Nein.
  • Sieht er die 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG für die Klageandrohung in seiner Akte? Nein.
  • Sieht er die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG für die Klageeinreichung in seiner Akte? Ja. Er sieht die Klageschrift.
  • Also...

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