Die Geschäftsgebühr tituliert in einem Prozessvergleich, wie anrechnen nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG und § 15a RVG

Oft wurde ich in meinen Seminaren darauf angesprochen, dass die Rechtsanwälte zwar die Geschäftsgebühr als Nebenforderung bzw. Verzugsschaden mit eingeklagt hatten, im Prozess jedoch einen Vergleich schlossen, der weder die Geschäftsgebühr (mit ihrem Gebührensatz, Gegenstandswert, Gebührenhöhe), noch einen bestimmten Betrag für die Geschäftsgebühr nebst Auslagen bezifferten. Manchmal erklärte man mir, dass noch nicht einmal die Worte "Geschäftsgebühr" und "vorgerichtliche Kosten" enthalten...


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