Die Geschäftsgebühren werden zur Hauptforderung, muss angerechnet werden?

Nehmen wir folgenden Fall: Sie haben einen Mandanten vertreten gegen eine Bank, der übliche Rechtsstreit wegen der zu Unrecht erhobenen Bankgebühren. Sie haben zwei außergerichtliche Forderungen gegen die Bank geltend gemacht. Die Bank zahlte zwar die Forderungen, aber ausdrücklich nicht die Geschäftsgebühren. Daraufhin verklagten Sie die Bank auf Schadenersatz, Hauptforderung der Betrag der zusammengerechneten Geschäftsgebühren zzgl. Auslagen. Es wurde verhandelt und es erging ein...


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