Die Geschäftsgebühr und Besprechungen

Nicht nur Besprechungen mit der Gegenseite erhöhen den Rahmen der Geschäftsgebühr, sondern jegliche Aktivitäten des Rechtsanwaltes. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um den Geschäftsgebührenrahmen nach Nr. 2300 Abs. 1 oder Abs. 2 VV RVG handelt. Der Rahmen kann erhöht werden, sobald eine umfangreichere Tätigkeit erfolgt ist. Hier hinein fallen auch Besprechungen mit dem Auftraggeber, jedoch wirken die sich gebührenerhöhend kaum aus. Unzulässig sei es, lediglich auf das Tätigwerden der...


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