Die Geschäftsgebühr und Prozesskostenhilfe

Wenn die Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe entstanden ist, wie macht man dann die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend? Geht man hierbei von der normalen Berechnung gem. § 13 RVG oder von den gekürzten PKH-Sätzen nach § 49 RVG aus? Prozesskostenhilfegebühren gibt es ausschließlich für das gerichtliche Verfahren. Die Geschäftsgebühr ist keine gerichtliche Gebühr. Daher wird die Geschäftsgebühr nach den normalen Regelsätzen der Tabelle zu § 13 RVG (Wertgebühren) berechnet. PKH-Gebühren...


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