Eine Geschäftsgebühr anrechnen auf die Verfahrensgebühr und die Differenzverfahrensgebühr

Kundenfrage: Muss denn die Geschäftsgebühr auch auf die 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG angerechnet werden? Wir haben die Geschäftsgebühr aus dem nicht rechtshängigen, mit verglichenen Wert bereits abgerechnet.

 

Antwort: Ja, die Geschäftsgebühr ist auch auf die 0,8 Differenzverfahrensgebühr anzurechnen, sofern - wie bei Ihnen - die Geschäftsgebühr bereits aus dem Wert entstanden ist und bezahlt wurde. Der Gesetzgeber geht ausdrücklich vom Wortlaut "Verfahrensgebühr" aus. 

Beisp...


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