Erfolgt eine Anrechnung, wenn ein Pauschalhonorar entstanden ist?

Die eine Ansicht:
 

» Eine Anrechnung einer Geschäftsgebühr gem. Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr i. S. v. Nr. 2300 (bis 2303) VV RVG entstanden ist, sondern sie ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorprozessuales Tätigwerden ein von einzelnen Aufträgen unabhängiges Pauschalhonorar schuldet.1 

 
» Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4...


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