Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Die Gebühr (Prüfungsgebühr oder Prüfungsratsgebühr) gem. Nr. 2100 VV RVG gibt es für jeden Rat des Rechtsanwaltes, der im Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels steht. Erfasst sind alle Rechtsmittel, nicht mehr nur noch die Berufung oder die Revision. Die Gebühr beträgt 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,55).

 

Kundentipp: Um die "Prüfungsratsgebühr" gem. Nr. 2100 VV RVG zu verdienen, können Sie folgenden Satz in das Anschreiben an die RS-Versicherung integrieren, womit...


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