Geschäftsgebühr entsteht erst während des gerichtlichen Verfahrens - Anrechnung Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG


Die Geschäftsgebühr wird auch angerechnet, wenn sie während eines gerichtlichen Verfahrens entsteht (bitte nicht zu vergleichen mit Gebühren zwischen den Instanzen!). Das regelt Teil 3 Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG durch das letzte Wort "entsteht". Dies ist z. B. dann der Fall, wenn in einem gerichtlichen Verfahren über einen Mehrvergleich erfolglos verhandelt wird und der Anwalt infolgedessen einen Auftrag zur außergerichtlichen Erledigung erhält.1

  

 

» Rechtsprechung dazu:

1BT-Drucksache 16/3038...

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