Statt (Verzugs)-Schaden die Freistellung bzw. Befreiung von außergerichtlichen Gebühren nach § 257 BGB

Wir haben bisher immer nur über die Geltendmachung vorgerichtlicher Gebühren im Rahmen des Schadens-/Verzugsschadens gesprochen. Nun beleuchten wir die Geltendmachung der außergerichtlichen Gebühren im Wege der Freistellung. Das Thema ist nicht ganz einfach zu verstehen, daher führe ich in meinen Erklärungen ein wenig mehr aus.

Die Freistellung von Gebührenansprüchen kennen wir im Verhältnis zwischen Mandant und Staatskasse / RS-Versicherung / Kfz-Versicherung usw.

Beispiel 1: Bei...


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