Bemängelung von Vollstreckungskosten beim PFÜB

Hin und wieder kommt es vor, dass die Rechtspfleger die Notwendigkeit mancher Vollstreckungskosten bemängeln bzw. deren Nachweis verlangen. Der PFÜB-Antrag würde insoweit zurückgestellt werden. Erst nach Abstellung dieser Mängel wird der Antrag weiterbearbeitet werden. Hierzu ist zu sagen, dass diese Vorgehensweise unzulässig ist und zur Amtshaftung führen kann. Sofern eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme erledigungsreif ist, muss sie auch vollzogen werden, im Übrigen müsste eine Zurückweisung...


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