Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"

Immer wieder gefragt: Was ist besser, im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die "Überweisung zur Einziehung" oder die "Überweisung an Zahlungs statt" zu wählen? Was ist der Unterschied? 

 

Die Überweisung zur Einziehung führt dazu, dass der Gläubiger ermächtigt wird, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen (durch Vollstreckung und Klagen, z. B. Drittschuldnerklage). Kann der Gläubiger nichts vollstrecken, kann er sich dennoch auch weiterhin an andere Vermögensgegenstände des Schuldners...


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