Die Forderungsaufstellung zum PFÜB

Beachten Sie bitte, dass für den neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zwei separate Forderungsaufstellungen vorgesehen sind hier, eine für Unterhaltsansprüche und eine für Ansprüche, die keine Unterhaltsansprüche sind. Eine der beiden Forderungsaufstellungen ist pflichtgemäß zu verwenden, siehe hier.

 


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