Die Herausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen auch vom Drittschuldner

Muss auch der Drittschuldner Unterlagen herausgeben, oder reicht für ihn die Abgabe der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO aus?
 

Eigentlich ist ein Herausgabeanspruch von Unterlagen gegen den Drittschuldner nicht gegeben, weil in § 836 Abs. 3 ZPO nur die Rede von der Herausgabepflicht des Schuldner ist. Befindet sich die herauszugebende Urkunde jedoch nicht in der Hand des Schuldners, sondern im Besitz des Drittschuldners, so ist der angebliche Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den...


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