Gegenstandswert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rund um den PFÜB / VZV

Gerichtskosten: Seit 1.1.2021 betragen die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses 22 EUR (Nr. 2111 KV GKG).

 

Hinweis! Gem. Nr. 2111 KV GKG gelten mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszugs als ein Verfahren, wenn sie denselben Anspruch und denselben Vollstreckungsgegenstand betreffen.

 

Achtung! Gemäß der Anmerkung zu Nr. 2111 KV GKG darf das Gericht allerdings die Gerichtskosten gem. Nr. 2111 KV GKG je Schuldner berechnen (jeweils für PFÜBs,...


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