Herausgabeantrag von Anfang an richtig stellen

Kundenfrage: Der Gerichtsvollzieher bearbeitet unsere Herausgabeanträge anhand unserer PFÜBs nie mit. Was machen wir falsch?

 

Fallgrube: Ggf. haben Sie in Ihrem PFÜB den separaten Herausgabeantrag gem. § 836 ZPO nicht ausdrücklich gestellt. Das ist Voraussetzung, damit der Rechtspfleger diesen mit bearbeiten und "beschließen" kann. Auch hypothetische Fragen zur Ausforschung sind unstatthaft.1 Bitte schauen Sie sich auch den Artikel über die Ergänzungg des PFÜB hier an.

Außerdem: Wenn der...


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