Die Anzahl der PFÜB-Exemplare - auch bei Gesamtschuldnern - für das Vollstreckungsgericht

Bitte beachten Sie die Einreichung mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach bei vereinfachten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR hier und die Gepflogenheiten und Wünsche Ihres Gerichts bzw. Gerichtsvollziehers. Es geht um das Problem mit den Originaltiteln, die bei Vollstreckungsbescheiden ab 5.000 EUR bzw. für alle anderen Vollstreckungstitel dem Gericht im Original nachzusenden sind. So mancherorts gab und gibt es Chaos mit der Zuordnung...


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