Was trägt man im PFÜB-Formular für Unterhaltsforderungen bei Pfändung von Volljährigenunterhalt ein?

Wir müssen zweierlei unterscheiden:

  1. Es liegt ein dynamisierter Unterhaltstitel vor, der zu Zeiten der Minderjährigkeit des Kindes erstritten wurde.
  2. Es liegt ein Unterhaltstitel vor, der zu Zeiten der Volljährigkeit des Kindes oder für die Zeit der Volljährigkeit des Kindes erstritten wurde.

 

Zu 1. Bei einem Titel, der noch auf Minderjährigenunterhalt lautet, jedoch jetzt, wo das Kind volljährig ist, (weiter) vollstreckt werden soll, kann man die Volljährigenstufe lediglich bei dynamisierter...


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