Elektronische Zustellung des PFÜB durch Gerichtsvollzieher - Gebühr - Auslagen - Dokumentenpauschale - Ausgefertigt oder Beglaubigt

Es ist strittig, ob die Gebühr Nr. 100 oder Nr. 101 KV GvKostG für die elektronische Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entsteht. 

Es macht einen Unterschied:

 

Tätigkeit

KV GvKostG

Betrag/EUR

persönliche Zustellung an Drittschuldner

KV 100

11,00

Zustellung an Schuldner per Post

KV 101

3,30

Zustellungsauslagen

KV 701

3,45

Mindest-Auslagenpauschale

KV 716

3,00

Summe 

20,75

 

Tätigkeit

 

KV GvKostG

 

Betrag/EUR

elektronische Zustellung an Drittschuldner

KV 101

3,30

Zustellung an Schuldner per Post

KV 101

3...


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