- Aus aktuellem Anlass: Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare zum 1.9.2024: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- Die Einziehung der Forderung für den Gläubiger / Das Einziehungsrecht - mit Einführungsbeispiel
- Das Pfändungs- und Überweisungsverfahren, pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
- Speziell zur Unpfändbarkeit von Weihnachtsgeld / Weihnachtsvergütung
- Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"
- Neue FORMULARE Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Forderungsaufstellungen Geld und Unterhalt ab 1.9.2024
- AUSFÜLLTIPPS zum neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Forderungsaufstellungen Geld und Unterhalt ab 1.9.2024
- Monierung: Rechtspfleger bemängelt mehrere Seiten des Modul B im neuen PFÜB-Beschluss-Entwurf ab 1.9.2024
- Was trägt man im PFÜB-Formular für Unterhaltsforderungen bei Pfändung von Volljährigenunterhalt ein?
- Was hat es mit dem Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz auf sich?
- Die Anzahl der PFÜB-Exemplare - auch bei Gesamtschuldnern - für das Vollstreckungsgericht
- Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden
- Der Gläubiger als Drittschuldner / Schuldner als Drittschuldner
- Die Forderungsaufstellung zum PFÜB
- Vereinfachter Pfändungsauftrag bis 5.000 EUR ohne Originaltitel
- Mangels Parteiidentität und Vorlage von Urkunden kein vereinfachtes elektronisches Verfahren - PFÜB und Vollstreckungsauftrag bis 5.000 EUR aus VB möglich
- Herausgabeansprüche, Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
- Herausgabeantrag von Anfang an richtig stellen
- Die Herausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen auch vom Drittschuldner
- Die Ergänzung des erlassenen PFÜB um (weitere) Herausgabeansprüche
- Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen
- Speziell zur Herausgabe von Rentenauskünften, Rentenbescheiden
- Speziell zur Herausgabe von Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Lohnabtretungsvereinbarung
- Zuständigkeit für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
- Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
- Elektronische Zustellung des PFÜB durch Gerichtsvollzieher - Gebühr - Auslagen - Dokumentenpauschale - Ausgefertigt oder Beglaubigt
- Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung § 840 ZPO nicht ab, Androhung, vorgerichtliche Gebühren, Drittschuldnerklage, Klageumstellung, Drittschuldnermahnbescheid, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
- Beispiel dazu für Anfänger - Sie verklagen den Drittschuldner gem. § 840 ZPO
- Einwände des Drittschuldners nach Erhebung der Drittschuldnerklage, des Drittschuldnermahnbescheides
- Muster Drittschuldnerklage § 840 ZPO, § 667 BGB - Einziehungsklage und Streitverkündung
- Drittschuldnermahnbescheid, Einziehungsmahnbescheid, Drittschuldnervollstreckungsbescheid, Mahnverfahren aufgrund nicht abgegebener Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO
- Drittschuldner zahlt GV-Zustellgebühren für den PFÜB nicht
- Drittschuldner hat den PFÜB und weitere Aufforderungen des Gläubigers angeblich nicht erhalten / Beweis - Gegenbeweis
- Drittschuldner zahlt irrtümlich, muss er nochmals leisten?
- Rechtsbehelfe des Schuldners, Drittschuldners, Gläubigers
- Fall: Wenn der Mandant den PFÜB selbst macht und dann zu uns kommt
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rund um den PFÜB / VZV
- Zahlungsmöglichkeiten Gerichtskosten PFÜB in Coronazeiten und danach - neue Formulare
- Bemängelung von Vollstreckungskosten beim PFÜB
- Reform der Forderungspfändung 2022, 2023, 2025, 2030
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten von A bis Z
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv Vollstreckung II
Der Gläubiger als Drittschuldner / Schuldner als Drittschuldner
Auch der Gläubiger kann Drittschuldner sein. Dies kann der Fall sein, wenn Schuldner und Gläubiger identisch sind und der Gläubiger eine gegen sich gerichtete Forderung pfänden möchte. Als Beispiel sei genannt die Aufrechnung, d. h. wenn der Gläubiger aufrechnen möchte, aber dies aus gesetzlichen Gründen nicht darf, so steht dieses Aufrechnungsverbot der Wirksamkeit der Pfändung nicht entgegen.1
In einem solchen Fall muss der Gläubiger sich den PFÜB selbst zustellen lassen.
Auch der Schuldner...
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