Der Gläubiger als Drittschuldner / Schuldner als Drittschuldner

Auch der Gläubiger kann Drittschuldner sein. Dies kann der Fall sein, wenn Schuldner und Gläubiger identisch sind und der Gläubiger eine gegen sich gerichtete Forderung pfänden möchte. Als Beispiel sei genannt die Aufrechnung, d. h. wenn der Gläubiger aufrechnen möchte, aber dies aus gesetzlichen Gründen nicht darf, so steht dieses Aufrechnungsverbot der Wirksamkeit der Pfändung nicht entgegen.1 

In einem solchen Fall muss der Gläubiger sich den PFÜB selbst zustellen lassen. 

Auch der Schuldner...


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