Mangels Parteiidentität und Vorlage von Urkunden kein vereinfachtes elektronisches Verfahren - PFÜB und Vollstreckungsauftrag bis 5.000 EUR aus VB möglich

Fall 2023: Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid, der als Antragstellerin die F. GbR ausweist, wurde der Schuldnerin am 20. Juli 2014 zugestellt. Dem Vollstreckungsbescheid ist als Anhang folgender Vermerk beigefügt: 

 

"Klarstellender Vermerk: 
Die Bezeichnung der Antragstellerin lautet 
aufgrund identitätswahrender Umwandlung nunmehr: 
F. OHG ..., den 07.05.2019"

 

Der Vermerk ist mit Unterschrift und...


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