Drittschuldner zahlt GV-Zustellgebühren für den PFÜB nicht

Frage: Unser Drittschuldner will die Gerichtsvollzieherzustellgebühren nicht mit bezahlen. Er bezieht sich auf eine Entscheidung vom AG Tempelhof. Was nun?

 

Antwort: Ab und zu mal kommen findige Drittschuldner auf die Idee, die Gerichtsvollzieherzustellgebühren nicht mit bezahlen zu wollen. Die Entscheidung ist vom 11.11.1999, AG Tempelhof Kreuzburg, AZ: 18 C 282/99.
 

Seit den verbindlich zu nutzenden PFÜB-Formularen jedoch dürfte sich das Problem erledigt haben. Dort steht nämlich auf Seite 3...


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