Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt. Wenn jedoch der Schuldner wieder einmal unbekannt verzogen ist, ist das ausnahmsweise einmal kein Problem. Sie erhalten zwar die Mitteilung vom Gerichtsvollzieher, doch das Wichtigste ist schließlich, dass der Drittschuldner den PFÜB zugestellt bekommen hat, denn von dem bekommen wir das Geld (o. a.). Keinesfalls müssen Sie sich jetzt die Mühe machen und die Anschrift des Schuldners herausfinden,...


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