Fall: Wenn der Mandant den PFÜB selbst macht und dann zu uns kommt

Frage: Die Mandantin beantragte selbst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 8.000 EUR. Nachdem der PFÜB zugestellt war, schrieb ihr die schuldnerische Anwältin, dass die Forderung verjährt sei. Die Mandantin kam in unsere Kanzlei und bat unsere Anwältin um Hilfe. Da die Drittschuldnerin das Erbe = Pflichtteil i. H. v. 8.000 EUR nicht zahlte, schrieb unsere Anwältin die Drittschuldnerin an und teilte ihr die Gründe mit, weshalb sie verpflichtet sei, den Pflichtteil zu zahlen und...


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