Was hat es mit dem Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz auf sich?

Sowohl dem ZV-GV-Formular unter Modul D als auch dem PFÜB-Formular Antrag Seite 2 (nicht Beschluss) kann man den Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG beifügen. Was hat es damit auf sich?

Das hat etwas mit der Vollstreckung und Pfändung aus Vollstreckungsbescheiden in den bevorrechtigten Bereich zu tun. Um Wiederholungen zu vermeiden, lesen Sie bitte Genaueres dazu hier


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