Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen

Der BGH hat in 2005 geurteilt,1 dass der Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ein selbstständiger Anspruch aus dem Girovertrag ist, der bei einer Kontopfändung nicht als Nebenanspruch gegenüber dem Drittschuldner mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann. Logisch, da in § 836 Abs. 3 ZPO nur die Rede davon ist, dass der Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner auf Herausgabe der Kontoauszüge (usw.) hat und nicht der Gläubiger gegenüber der...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!