Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden

Es ist möglich, in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleichzeitig mehrere Drittschuldner anzugeben. Ob dies mehrere Banken oder einmal eine Bank, einmal eine Lebensversicherungsgesellschaft oder einmal der Arbeitgeber ist, spielt dabei keine Rolle. Mehrere Drittschuldner in einen Antrag einzugeben spart Kosten und Zeit und macht mehr Sinn, als jedes Mal die Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen abzuwarten, um einen erneuten PFÜB an einen nächsten Drittschuldner zu beantragen. Versenden...


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