Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis

Um nach Titelbeschaffung erst einmal zu sehen, ob es sich lohnt, gegen den Schuldner vorzugehen, wäre es sinnvoll, eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis zu erhalten.Allerdings kann ein separater Antrag auf Übersendung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses nicht mehr gestellt werden.

 

Hat der Schuldner bereits innerhalb der letzten zwei Jahre gem. § 802d ZPO in einem anderen Verfahren die Vermögensauskunft abgegeben, muss der angerufene Gerichtsvollzieher dem Gläubiger auf Antrag eine...


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