- Aus aktuellem Anlass: Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare zum 1.9.2024: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Die Vermögensauskunft - Sinn und Zweck
- FORMULARE und Ausfülltipps Vermögensauskunft, Drittschuldner-, Aufenthaltsortermittlung Gerichtsvollzieher ab 1.9.2024
- Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners
- Zuständigkeit im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
- Die Ladung zum Termin zur Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen
- Verfahren, Belehrungen und Rechtsbehelfe im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft, virtuelle Vermögensauskunft
- Der Schuldner ist krankgeschrieben und kann die Vermögensauskunft nicht leisten
- Wer die Vermögensauskunft leisten muss, gesetzliche Vertreter
- Gläubiger möchte beim Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft dabei sein
- Die Vermögensauskunft einer GmbH bzw. UG (Unternehmergesellschaft)
- Die Vermögensauskunft durch einen Betreuten, Vollstreckung und Zustellung
- Drittauskünfte § 802l ZPO / Auskunftsrecht besondere Angelegenheit, Kosten, Gebühren 2022, 2023, 2024
- Drittauskünfte § 802l ZPO für Folgegläubiger, Drittgläubiger, Nachgläubiger bis 31.12.2021 / seit 1.1.2022
- Auskunftsrecht (Drittauskunft) nun auch seit 1.11.2022 für Insolvenzgerichte nach § 802l ZPO, § 74a SGB X
- Kostenerstattung für verfrühte und voreilig gestellte Drittauskunftsanträge gem. § 802l ZPO
- Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis
- Eintrag in das Schuldnerverzeichnis - Voraussetzungen dafür
- GV-Kosten für die Zustellung der Eintragungsanordnung
- Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, zentrale Vollstreckungsgerichte, Vollstreckungsportal der Länder
- Zuständigkeit, Widerspruchsrecht, Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
- Abruf / Auskunft / Einsichtnahme Schuldnerverzeichnis / Vollstreckungsportal
- Vollstreckungsportal oder Auskunfteien? Wo bekommt man bessere Schuldnerinformationen?
- Registerauskünfte auf Basis künstlicher Intelligenz
- Bald Blockchainregister statt Schuldnerverzeichnis, Vollstreckungsportal, Schufa, Unternehmensregister, Vermögensregister & Co?
- Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
- Hartnäckigkeit bei wohnungslosen Schuldnern - Vermögensauskunft trotzdem
- Nachträgliche Erweiterung der Vermögensauskunft auf neue Forderungen
- Das amtliche Vermögensverzeichnis und Ergänzungsblätter
- Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses und die erfolgreiche Durchsetzung beim Gerichtsvollzieher
- Muster Nachbesserung / Ergänzung Vermögensauskunft
- Weitere zusätzliche Fragen zur Nachbesserung / Ergänzung Vermögensauskunft
- Die weitere Vermögensauskunft
- Erzwingungshaft / Verhaftung / Der Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft
- Strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage einer Vermögensauskunft
- Muster Strafanzeige wegen Falschaussage im Vermögensauskunftsverfahren
- Haftkostenbeiträge 2023, 2024 aufgrund Inhaftierung des Schuldners
- Wenn die Gerichtskasse die Vermögensauskunft abnehmen möchte
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren rund um die Vermögensauskunft
- Die Nichterledigungsgebühr nach Nr. 604 KV-GvKostG
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten von A bis Z
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv Vollstreckung II
Die Ladung zum Termin zur Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen
Einer der typischen Fälle: Der Gläubiger hat einen Titel gegen den Schuldner, doch als er von ihm die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO haben will, ist der Schuldner unbekannt verzogen. Der Gläubiger möchte aber die Vermögensauskunft, weil er zum Ersten Vermögensangaben erwartet und zum Zweiten bei Nichtabgabe der Antrag auf Haftbefehl greifen würde. Aufgrund eines Haftbefehls zahlt der ein oder andere Schuldner seine Schuld dann ja doch oder gibt die Vermögensauskunft ab. Kann der Gläubiger...
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