Die Ladung zum Termin zur Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen

Einer der typischen Fälle: Der Gläubiger hat einen Titel gegen den Schuldner, doch als er von ihm die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO haben will, ist der Schuldner unbekannt verzogen. Der Gläubiger möchte aber die Vermögensauskunft, weil er zum Ersten Vermögensangaben erwartet und zum Zweiten bei Nichtabgabe der Antrag auf Haftbefehl greifen würde. Aufgrund eines Haftbefehls zahlt der ein oder andere Schuldner seine Schuld dann ja doch oder gibt die Vermögensauskunft ab. Kann der Gläubiger...


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