Drittauskünfte § 802l ZPO für Folgegläubiger, Drittgläubiger, Nachgläubiger bis 31.12.2021 / seit 1.1.2022

Ein Folgegläubiger, auch Drittgläubiger oder Nachgläubiger genannt, ist ein Gläubiger, der nach dem zuerst pfändenden Gläubiger vollstreckt. 

Beispiel Drittgläubiger: Gläubiger Schulze beantragt beim Gerichtsvollzieher, vom Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher stellt jedoch fest, dass der Schuldner in den vergangenen zwei Monaten die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat. Mithin ist Gläubiger Schulze ein Folgegläubiger.
 

Der Gerichtsvollzieher darf die für den...


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