Eintrag in das Schuldnerverzeichnis - Voraussetzungen dafür

Achtung! Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO führt nicht einfach so zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis!

 

Es gibt gem. § 882c ZPO drei Gründe, wann die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet wird:

  1. Der Schuldner kommt seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach. oder
  2. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft geleistet, die Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ist jedoch offensichtlich nicht geeignet, zu einer vollständigen Befriedigung des...

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