Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses und die erfolgreiche Durchsetzung beim Gerichtsvollzieher

Ergibt sich der begründete Verdacht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, so kann jeder Gläubiger die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen (= Nachbesserung/Ergänzung). Sie sollten also das Vermögensverzeichnis unbedingt überprüfen, denn gegebenenfalls könnten Sie im Rahmen der Ergänzung/Nachbesserung1 ohne Verzögerungen die entsprechenden fehlenden Einträge bzw. unvollständigen Angaben erhalten. Der...


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