Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren rund um die Vermögensauskunft


Anwaltsgebühren Vermögensauskunft:
Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Rechtsanwalt in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit eine 0,3 Verfahrensgebühr, so auch für den Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Daneben erhält er noch Auslagen aus Teil 7 VV RVG. Gleiches gilt, wenn der Rechtsanwalt einen erneuten Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft stellt.

Aufpassen! Häufig wird übersehen, dass für den Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ein Wert von höchstens...


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