Wer die Vermögensauskunft leisten muss, gesetzliche Vertreter

 

Die Vermögensauskunft muss der im Titel genannte Schuldner leisten. Doch manchmal ist dieser auch gesetzlich vertreten. Dann muss der gesetzliche Vertreter die Vermögensauskunft leisten.

 

Kurzübersicht, wer die Vermögensauskunft leisten muss:

 

Schuldner                      Zur Abgabe der VermAG Verpflichteter
     
unter elterlicher Sorge stehender Minderjähriger   

die Eltern gemeinsam (§ 1629 BGB)

 

     
nicht unter elterlicher Sorge stehender Minderjähriger   der Vormund (§§ 1773, 1793 BGB)
     
A...

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