Das amtliche Vermögensverzeichnis und Ergänzungsblätter

Der Gerichtsvollzieher hat verschiedene Vermögensverzeichnisse, die er bei der Abnahme der Vermögensauskunft verwenden kann. In den letzten Jahren sind diese Vermögensverzeichnisse ergänzt geworden. Zusätzliche Fragen sind daher grundsätzlich nur bei individuellem Bekanntwerden von Pfändungsmöglichkeiten angebracht.

 

Bitte prüfen Sie daher, ob die von Ihnen gewünschte "zusätzliche Frage" (siehe nachfolgende Menüpunkte) nicht bereits schon in den amtlichen Vordrucken zu beantworten ist oder...


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