Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, zentrale Vollstreckungsgerichte, Vollstreckungsportal der Länder

Die Vermögensverzeichnisse werden landesweit in elektronischer Form bei einem zentralen Vollstreckungsgericht verwaltet. Landesweit heißt bundeslandweit, nicht deutschlandweit! Diesem jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht haben alle Gerichtsvollzieher gemäß § 802f Abs. 6 ZPO die von ihnen abgenommenen Vermögensverzeichnisse in elektronischer Form zu übermitteln. Entsprechendes gilt gemäß § 284 Abs. 7 Satz 3 AO für die Vermögensverzeichnisse, die im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung von...


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