Wenn die Gerichtskasse die Vermögensauskunft abnehmen möchte

Wenn die Gerichtskasse vollstreckt, ist wichtig zu wissen, dass diese keine vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels benötigt (ähnlich wie wenn das Finanzamt vollstreckt hier). Der Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse, mit dem zur Beitreibung von Gerichtskosten die Abnahme der Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung beantragt wird, ersetzt nämlich die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels.1

 

Auch die Gerichtskasse muss...


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