Strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage einer Vermögensauskunft

Wer eine eidesstattliche Erklärung falsch abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 156 StGB). Hat er fahrlässig gehandelt, wird Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe verhängt. Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.
 

Sehr oft hörte ich in meinen Seminaren, dass Strafanzeigen immer zurückgewiesen werden mit der Begründung, das öffentliche Interesse würde fehlen.

 

Hinweis! Nach meiner Erfahrung und...


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