Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners

Seit 1.1.2013 besteht eine Auskunftspflicht des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse nicht mehr nur aufgrund eines fruchtlosen Fahrnispfändungsversuchs (Sachpfändungsversuches) bzw. dessen Folgen. Vielmehr kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers die Vermögensverhältnisse des Schuldners bereits zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens anfordern.

 

Also! Der Gläubiger kann mithin von Anfang an die Vermögensauskunft des Schuldners verlangen, ohne zuvor vollstreckt haben zu müssen...


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