GV-Kosten für die Zustellung der Eintragungsanordnung

Kundenfrage und Grundsatzfrage: Ist es so, dass der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis dem Schuldner persönlich zustellen muss und dafür gem. Nr. 100 KV-GvKostG 11 EUR (ab 1.11.2021) zzgl. Wegegeld nach Nr. 711 KV-GvKostG verlangen darf? Oder muss diese Zustellung von Amts wegen erfolgen und fällt dafür keine Gebühr an?

 

Die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis ist Teil des Vollstreckungsverfahrens (§ 882c...


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