Die Vermögensauskunft - Sinn und Zweck

Mit einer Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO (früher eidesstattliche Versicherung) sollen die Vermögensverhältnisse des Schuldners offen gelegt werden. Man kann umgangssprachlich auch nach wie vor "Offenbarungseid" dazu sagen.

 

Wer als Schuldner die Vermögensauskunft geleistet hat, danach nicht innerhalb eines Monats die Forderung, wegen derer das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft betrieben wurde, bezahlt oder wenn das Vermögensverzeichnis nicht so viele Vermögenswerte hergibt, die den...


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