Die Vermögensauskunft durch einen Betreuten, Vollstreckung und Zustellung

Für die Vollstreckung gegen Betreute gibt es keine besonderen Paragrafen. Im Vollstreckungsauftrag ist der Betreuer als Bevollmächtigter des Betreuten aufzuführen. Zustellungen sind an diesen vorzunehmen. Auch Vollstreckungsaufträge sind an den Betreuer vorzunehmen. In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Das Augenmerk liegt auf "Aufgabenkreis".
 

Sowohl für Zustellungen an den Betreuer als auch für alles Weitere, wie die Abgabe...


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