Besprechungen in der Rechtsmittelinstanz

Beispiel 1:  Der Anwalt des Klägers Max legt Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil in voller Höhe über 57.000 EUR ein. Der Berufungsbeklagtenvertreter ruft den Berufungsklägervertreter von Max an und legt ihm nahe, die Berufung zurückzunehmen. Dieser lehnt eine Rücknahme der Berufung jedoch ab, schlägt zur gütlichen Erledigung aber einen Vergleich vor. Der Berufungsbeklagtenvertreter soll seinem Mandanten vorschlagen, zur Erledigung der Sache 25.000 EUR an Max zu zahlen, womit sämtliche...


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