Eingeschränkte Tätigkeit in der Rechtsmittelinstanz

Wie unter Gebühren für die Erinnerung, Rechtspflegererinnerung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde geschrieben, erhält der Rechtsanwalt künftig auch in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Beschwerdeverfahren die gleichen Gebühren wie im Berufungsverfahren. Dies regelt die Vorbemerkung 3.2.1 Nummer 2 Buchstabe b VV RVG. Dies würde jedoch in Beschwerdeverfahren, an denen sich kein anderer beteiligt, zu einer im Einzelfall nicht gerechtfertigten Gebührenhöhe...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!